Leitlinien zur Realisierung einer abgestimmten Standortplanung von Mobilfunknetzentwicklung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Hofbieber
Präambel
Die Gemeinde Hofbieber verfolgt das Konzept, möglichst außerhalb der geschlossenen Ortslagen gebündelte Mobilfunksendanlagen errichten zu lassen. Durch die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen soll dabei die Minimierung der Strahlenbelastung im Rahmen der technischen Möglichkeiten unter Berücksichtigung einer hinreichenden Mobilfunkversorgungsqualität im Vordergrund stehen.
Der Gemeinde geht es dabei um einen Ausgleich zwischen den aus Artikel 87 f des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland abgeleiteten Anspruchs der Mobilfunkbetreiber, flächendeckend eine angemessene und ausreichende Dienstleistung im Telekommunikationsbereich, also auch Mobilfunk (so genannte Versorgungsauftrag) und den Interessen der Bürger auf Versorgung mit Mobilfunkdienstleistungen einerseits, aber auch Gesundheitsschutzes andererseits und den Interessen der Gemeinde auf eine ausreichende und angemessene Telekommunikationsversorgung einerseits und ein dem Ordnungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessens sowie der Gemeinde Hofbieber entsprechenden Ausgestaltung dieser Versorgungsdienstleistung Rechnung zu tragen.
Die Gemeinde Hofbieber ist der Auffassung, dass der Versorgungsauftrag der Mobilvertreiber aus Artikel 87f des Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland nur den Bereich des Mobilfunks im Sinne des GSM-Standards betrifft nicht aber die Versorgung mit Breitbanddienstleistungen, die genauso gut Netz- und Leitungsgebunden übertragen werden können. Hier wird die Gemeinde Hofbieber sich darum bemühen, gemeinsam mit dem Landkreis Fulda und den Nachbargemeinden eine Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Hofbieber über das heutige Maß per Festnetz und / oder Funknetz hinaus zu erreichen.
Leitlinien zur Realisierung einer abgestimmten Standortplanung von Mobilfunknetzentwicklung innerhalb des Gebietes der Gemeinde Hofbieber
Bei der Standortauswahl von Mobilfunksendeanlagen in der Gemeinde Hofbieber ist vorrangig nach Arealen zu suchen, die eine möglichst geringe Strahlenbelastung der Bevölkerung in den Wohngebieten mit sich bringen.
- Es sollen Standorte gewählt werden, die das jeweilige Versorgungsgebiet von außen her, d. h. also von außerhalb der geschlossenen Ortschaften her versorgen. Ein innerörtlicher Betrieb von Sendestationen soll nach dem Willen der Gemeinde komplett unterbleiben.
- Die Mobilfunkmasten sind in ausreichendem Abstand vom Ortsrand zu stationieren (Ziel 1000m) und nach Möglichkeit an einem Standort zu konzentrieren, um eine gemeinsame Nutzung von Grundstücksflächen und Sendemasten durch die Mobilfunkbetreiber zu erreichen.
- Die flächendeckende Mobilfunkversorgung des Gemeindegebietes soll auf eine angemessene und ausreichende Versorgungsqualität oberirdischer Bereiche beschränkt werden. Aus Gründen der Minimierung der Strahlenbelastung verzichtet die Gemeinde auf eine qualitativ hochwertige Mobilfunkversorgung unterirdischer Räume wie Keller, Tiefgaragen oder Industriebauten mit metallischen Fassaden.
- Bei der Planung und Errichtung von Mobilfunkstandorten ist darauf hinzuwirken, dass sich die Anlagen landschaftlich integrieren und der jeweils neuste Stand strahlungsarmer Mobilfunktechnik zum Einsatz kommt.
- Der Betreiber hat über die gesamte Betriebsdauer der Anlagen zu gewährleisten, dass die Sicherheitsstandards der installierten Geräte und deren Einstellparameter jeweils den aktuellen Erkenntnissen des Gesundheitsschutzes Rechnung tragen und regelmäßig dahingehend überprüft und angepasst werden.
- Veränderungen an bestehenden Sendeanlagen (wie die Erhöhung der Sendeleistung, Änderung der Strahlrichtung bzw. Modifikation der Ausleuchtung innerhalb der Sektoren) sind mit der Gemeinde abzustimmen. Regelmäßig sind solche Veränderungen auch dazu zu nutzen, die übrigen Leitlinien zur Anwendung zu bringen.
- Die Netzbetreiber sollen die Gemeinde möglichst frühzeitig über geplante Netzerweiterungen oder Ausbaumaßnahmen informieren, bevor Verträge für Standorte unterschrieben werden. Im Gegenzug ist die Gemeinde dann bei der Standortsuche behilflich.
- Zur Durchsetzung der Schutzziele wird die Gemeinde Hofbieber u. a. einen Appell über die örtliche Presse sowie ihre Homepage an die Bevölkerung richten, worin die Bürger gebeten werden, die Gemeindeverwaltung vor der Unterzeichnung von Miet- und Kaufverträgen mit den Netzbetreibern zu informieren (möglichst vorab!).
- Die Gemeinde Hofbieber stellt den Netzbetreibern in Aussicht, dass sie ihr Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Aufstellung baurechtlich genehmigungsfähiger Mobilfunksendeanlagen erteilt und die Standortverwirklichung unterstützt, wenn diese Leitlinien eingehalten werden.
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